Ein abgewählter hauptamtlicher Bürgermeister in Sachsen ist ein Beamter auf Zeit. Er erhält für drei Monate seine Dienstbezüge weiter und anschließend ein Ruhegehalt bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende seiner Amtszeit, längstens jedoch für fünf Jahre in Höhe von rund 72 Prozent vom früheren Gehalt.