Ingenieurvermittlung Heiko Schramm

Art 5 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten ... Eine Zensur findet nicht statt.
Art 5 GG: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Mathematik Klasse 1-10 - Bruchrechung

Bezeichnungen
- Zähler: steht über Bruchstrich - gibt an, wie viele Teile man nimmt.
- Nenner: steht unter Bruchstrich - gibt an, wie viele Teile es sind.
Brüche Erweitern und Kürzen
- Erweitern -> Verfeinern
- Kürzen -> Vergröbern
- Der Wert des Bruchs bleibt immer gleich.
Brüche addieren und substrahieren
- auf den gleichen Nenner bringen.
- Zähler addieren / subtrahieren
- Nenner beibehalten
Brüche multiplizieren
- Frühzeitig kürzen.
- "Zähler mal Zähler und Nenner mal Nenner"
Durch einen Bruch dividieren
- Mit dem Kehrwert mutiplizieren.
Brüche und Prozente
- Prozente sind Brüche mit dem Nenner 100.
- 1/100 = 1%